Institutionellen Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt

Mit dem Institutionellen Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt der Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit L.A.M.M. setzen wir die Vorgaben um, die in den Kirchlichen Amtsblättern der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 10.11.2015, 04.11.2019 und 16.03.2020 veröffentlicht wurden.

Die Diözese reagiert damit auch auf die Novellierung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) vom 01.01.2012, insbesondere auf den Paragrafen 72a SGB VIII. Darin werden Vereine, Verbände und andere Träger der öffentlichen Jugendarbeit – und somit auch ausnahmslos alle Kirchengemeinden – zu besonderen Schutzmaßnahmen verpflichtet, die wir in diesem institutionellen Schutzkonzept zusammenfassend darstellen (siehe § 72a SGB VIII im Anhang).

Es soll mit diesem Schutzkonzept sichergestellt werden, dass alle Menschen in unseren Kirchengemeinden – besonders die minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen – einen möglichst sicheren Lern- und Lebensraum vorfinden, in dem ein achtsamer Umgang miteinander gepflegt wird.

Informationen der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Die Prävention sexualisierter Gewalt wird so selbstverständlicher Bestandteil der kirchlichen Arbeit und zu einem Grundprinzip unseres Handelns in allen Tätigkeitsfeldern der Kirchengemeinden und deren Einrichtungen (Kindergärten, Seniorenheime, Sozialstation).

Die vereinbarten Strukturen und Prozesse zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Seelsorgeeinheit L.A.M.M. sind hier für alle einzusehen und transparent nachvollziehbar. Bei möglichen Verdachtsfällen wollen und können wir so aktiv Verantwortung übernehmen.

DANKE für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit in den Kirchengemeinden und Einrichtungen!