Coronabedingte Informationen

Für unsere Arbeit gelten wieder die gleichen Regeln für den Betrieb, die vor der Schließung der Einrichtungen maßgeblich waren, wie etwa eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung und weitere Maßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallkasse Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg und des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg enthalten sind.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kita-Öffnung finden Sie unter Kultusministerium - FAQ Corona (km-bw.de).

Sofern unsere Kindergärten während der Corona-Pandemie geöffnet sind, gelten zum Schutz aller besondere Regeln:

Zwar müssen die Kinder nicht den Abstand von 1,5 Meter einhalten, für alle Erwachsenen untereinander bleibt dieser aber verbindlich. Außerdem sind die Gruppen zu trennen. Dafür sind Kitabeginn und -ende, Essenszeiten sowie Aufenthalte im Außenbereich weiterhin orts- bzw. zeitversetzt geplant. Mit den Kindern wird im Kitaalltag das spielerische Händewaschen sowie ein achtsames Hygieneverhalten eingeübt. Jede Kindertageseinrichtung hat dazu ein eigenes Hygienekonzept erstellt.

Kinder dürfen den Kindergarten nur besuchen, wenn sie ohne Anzeichen der Krankheit Covid-19 sind. Häufige Symptome sind:

  • Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns
  • Fieber
  • Husten

Auch das Personal sowie die Eltern und andere Kontaktpersonen müssen gesund sein.

Weitere Informationen zum Kita- und Schulbetrieb unter Pandemie-Bedingungen finden sich auf der Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg.