Unser Betreuungsangebot

Ziel ist es, Ihnen eine ganzheitliche, individuelle und aktivierende Pflege zu bieten. Dazu gehen unsere qualifizierten und motivierten Fachkräfte gerne auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse ein. Dabei sehen wir das Erhalten der Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit als selbstverständlich an.

Aktivität und Kommunikation sind wesentliche Bestandteile der Lebensqualität im Alter. Wir bieten daher vielfältige Möglichkeiten zur aktiven Lebensgestaltung und der Stabilisierung körperlicher wie geistiger Fitness. Ehrenamtliche der Kirchengemeinde ergänzen dazu das Angebote des Hauses durch unterhaltsame und bildende Veranstaltungen.

Auch sind uns seelsorgerische Angebote und Besuchsdienste sehr wichtig. Unser Haus verfügt über eine wunderschöne Kapelle (Martinskapelle) aus dem Jahr 1741. Sie eignet eignet sich sehr gut für ältere und körperlich nicht mehr so rüstige Kirchenbesucher und ist daher ideal für die Feier von Gottesdiensten und verschiedenen kirchlichen Festen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitbild.

Verbessertes Betreuungsangebot durch Neuregelung
des § 43b SGB XI

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2015 zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige im Rahmen des „1. Pflegestärkungsgesetzes“ beschlossen. Besonders in der Betreuung von pflegebedürftigen Heimbewohnern konnte eine Verbesserung erzielt werden. Die Neuregelungen des § 43b SGB XI ermöglichen es den Einrichtungen, zusätzliche Betreuung für die Bewohner anzubieten. Grundsätzlich bleibt es den einzelnen Einrichtungen überlassen, eine Vereinbarung über zusätzliche Betreuungsleistungen gem. § 43b SGB XI mit den Kostenträgern abzuschließen.

Bisher standen die zusätzlichen Angebote nur Bewohnern offen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt waren. Die Pflegekasse hat dies im Rahmen eines sog. Assessments geprüft. Seit dem 01.01.2015 können nun alle gesetzlich oder privat pflegeversicherten Bewohner von der besseren Betreuung profitieren. Hierfür hat die Regierung beschlossen, den Personalschlüssel für die zusätzliche Betreuung zu erhöhen. Ab sofort steht für 20 Bewohner 1 Vollkraft zur Verfügung.

Das Hospital zum Heiligen Geist hat bereits seit dem 01.01.2015 sein Betreuungspersonal aufgestockt und zählt so zu den ersten Einrichtungen, die die neuen gesetzlichen Regelungen zum Wohle ihrer Bewohner umsetzte.

Finanziert werden diese Betreuungsleistungen komplett von der Pflegekasse. Mit den Einrichtungen wurde eine Pauschale vereinbart, die mit der monatlichen Heimkostenabrechnung direkt den Pflegekassen in Rechnung gestellt wird. Auf die Bewohner kommen also keine Zusatzkosten zu.

Die Betreuungskräfte sind täglich im Einsatz, auch an den Wochenenden. Sie binden die Bewohner in Gruppenaktivitäten ein oder erbringen auch Einzelbetreuungen, wenn dies der körperliche oder seelische Zustand der Bewohner erfordert. Zu den vielfältigen Programmpunkten auf den Wohnbereichen gehört Biographiearbeit und Vorlesen, Basteln und handwerkliche Arbeiten, Backen, Singen und Bewegungsübungen wie Kegeln. Betreuungskräfte können Bewohner auch zu einem Arztbesuch begleiten oder Spaziergänge durch die Innenstadt unternehmen. Durch die Zuwendung wird es den Bewohnern ermöglicht, mehr Kontakt mit anderen Menschen zu pflegen, was gerade im hohen Alter durch Isolation oft zu kurz kommt. Die Lebensqualität kann somit deutlich verbessert werden.