Wer kann katholisch kirchlich heiraten?

Beide Partner wünschen die kirchliche Hochzeit aus eigener Entscheidung und freiem Willen. Sie treffen die Entscheidung, den Bund für’s Leben zu schließen und möchten zusammenbleiben „bis der Tod und scheidet“. Grundsätzlich sind Sie offen dafür, eine Familie zu gründen.

Wenn unter diesen Voraussetzungen einer der Partner Mitglied der Katholischen Kirche ist und beide vorher nach katholischem Recht noch nicht gültig verheiratet waren, so steht einer kirchlichen Hochzeit nichts im Weg.

Übrigens:
Auch Partner mit unterschiedlichen Konfessionen (zum Beispiel katholisch und evangelisch) oder mit unterschiedlichen Religionen (zum Beispiel katholisch und ungetauft) können kirchlich heiraten.

Wegen der in diesen Fällen mitunter aufwendigeren Formalitäten braucht die Vorbereitung mehr Zeit – je nach ihrer familiären Herkunft müssen möglicherweise sogar Dokumente aus dem Ausland beschafft werden.

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen in einem vertraulichen Gespräch zur Verfügung.